Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e. V. fordert Wohnraum für alle Menschen anstatt Alkoholverbot in der Öffentlichkeit

Alkoholverbotsschild in Prag, Quelle: WikiCommons

 In § 2 Allgemeine Abstandsregel, Alkoholverbot“ der Corona-Verordnung wurde folgendes beschlossen:

„Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist auf von der zuständigen Behörde im Benehmen mit der zuständigen Ortspolizeibehörde festzulegenden Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt.“

Man soll Alkohol nur in den eigenen 4 Wänden zu sich nehmen. Für Menschen, die eine eigene Wohnung oder ein eigenes Zuhause haben mag dies in Zeiten der Pandemie möglicherweise richtig sein um eine Ansteckung mit dem Corona-Virus zu vermeiden. Aber was ist mit den Menschen die auf der Straße leben, kein eigenes Zuhause haben? Wo dürfen sie sich vor dem Virus und vor der winterlichen Kälte schützen und Alkohol trinken?

Auch wenn es Kommunen gibt, in denen die zuständigen Behörden und Ortspolizei bei wohnsitzlosen und obdachlosen Menschen ein Auge zudrücken und kein Bußgeld gegen das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit verhängen, so sind sie doch immer der Gefahr ausgesetzt mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.

Die Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e. V. fordert von den Kommunen dass Menschen ohne eigene Wohnung ordnungsrechtlich untergebracht werden. Entweder in einer städtischen Unterkunft oder wo das nicht möglich ist in einem Hotel. Nicht nur während der Pandemie gilt das Menschenrecht auf eine Wohnung, wie es die Menschenrechtscharta vorsieht, für alle Menschen – auch für Menschen die auf der Straße leben.

Medienkontakt:

Corinna Lenhart, Vorstandsmitglieder der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e.V.
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Abbildung: Alkoholverbotsschild in Prag, Quelle: WikiComons
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/9/93/Alcohol_prohibition_sign_in_Prague.jpg
Foto: Przemek Pietrak

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