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Entwurf: Struktur Selbstvertretung Vereinter Wohnungsloser
- prüfen, korrigieren, ergänzen vervollständigen -

Einreicher: Jürgen Schneider und Stefan Schneider, Stand 27.02.2018
2. Beratung:     Koordinierungstreffen 01.-04.03.2018, Freistatt
3. Beratung
& ggf. Beschlussfassung:     Vollversammlung Wohnungslosentreffen / Sommercamp 2018

1. Leitbild und Gründsätze

  1. Die Selbstvertretung Vereinter Wohnungsloser ist eine Plattform wohnungsloser und ehemals wohnungsloser Menschen, die sich auf den Weg gemacht haben. Sie engagiert sich für eine bessere Welt, die Überwindung von Armut, Ausgrenzung, Missbrauch, Entrechtung und Wohnungslosigkeit sowie für die Verbesserung konkreter Lebenssituationen. Sie hat sich das Motto gegeben: „Alles verändert sich, wenn wir es verändern!“
  2. Die Selbstvertretung Vereinter Wohnungsloser ist unterschiedlich und vielfältig. Sie besteht aus Gruppen, Vereinen, Einzelpersonen, Projekte, Initiativen, Unterstützende und Gleichgesinnte und will diese miteinander vernetzen. Sie arbeitet auf der Basis selbstbestimmter Regeln zusammen.
  3. Die Selbstvertretung Vereinter Wohnungsloser folgt der Überzeugung: Armut kennt keine Grenzen! Die Selbstvertretung ist offen für junge und alte Menschen, für alle Geschlechter, für Menschen mit  und ohne Behinderung, für Menschen jedweder Herkunft.
  4. Die Selbstvertretung Vereinter Wohnungsloser besteht aus
    - der Vollversammlung, die nach Möglichkeit jährlich stattfinden soll
    - den Koordinierungstreffen,
    - der Geschäftsstelle.

2. Vollversammlung

  1. Die Vollversammlung findet (nach Möglichkeit jährlich) in Form eines Wohnungslosentreffens bzw. eines Sommercamps statt.
  2. Die Vollversammlung ist zahlenmässig durch das jeweils zur Verfügung stehende Budget bzw. durch die Kapazitäten des Veranstaltungsortes begrenzt. Innerhalb dieses Rahmens sollen genügend Plätze für neue Teilnehmende und spontane Anmeldungen reserviert bleiben.
  3. Auf der Vollversammlung muss hinreichend Zeit zum Kennenlernen, Austausch, zum gegenseitigesn Informieren, Entwicklung von Positionen gegeben sein.
  4. Die Vollversammlung verabschiedet zu allen Fragen Grundsatzpositionen, Stellungnahmen, und Resolutionen.
  5. Die Vollversammlung tagt grundsätzlich im Plenum. Das Plenum wird (nach Möglichkeit extern) moderiert.
  6. Die Vollversammlung tagt grundsätzlich öffentlich.
  7. Die Vollversammlung entwickelt eine Charta. Die Charta beschreibt die Grundlagen der gemeinsamen Zusammenarbeit und beschreibt, wer dazu gehört, wer nicht dazu gehört und beschreibt Grundsätze Verhalten, Respekt, Verbindlichkeit (10 Goldene Prinzipien – wie gehen wir miteinander um). Aber das reicht noch nicht.
  8. Die Vollversammlung muss Aktionen, Projekte und Kampagnen anregen.
  9. Die Vollversammlung kann Arbeitsgruppen aller Art einsetzen, das können z.B. Gruppen für zeitlich begrenzte Projekte sein, aber auch Fachgruppen (z.B. Recht, Öffentlichkeitsarbeit, Politik, Vernetzungstechnik, Bauen und Wohnen)
  10. Die Vollversammlung kann Menschen aus ihrer Mitte mit konkreten Aufgaben beauftragen.
    Aufgaben können sein: Ansprechpartner für Anfragen von Aussen,
  11. Die Vollversammlung endet mit einem gemeinsamen Ergebnisprotokoll. Das gemeinsame Ergebnisprotokoll wird in einer offenen Arbeitsgruppe vorbereitet und vom Pĺenum verabschiedet.

3. Koordinierungstreffen

Hier ist noch gar nichts ….

4. Geschäftstelle

  1. Es gibt eine Geschäftsstelle. 
  2. (Die Geschäftsstelle besteht im Moment aus Jürgen, Frank, Stefan, Janine)
  3. Die Geschäftsstelle wird von der Vollversammlung beauftragt.
  4. Die Geschäftsstelle muss der Vollversammlung über ihre Arbeit Bericht erstatten.
  5. Die Geschäftsstelle gewährleistet den organisatorischen Rahmen der Selbstvertretung Vereinter Wohnungsloser.
  6. Die Geschäftsstelle der Selbstvertretung Vereinter Wohnungsloser benötigt eine (öffentliche) Finanzierung. Die Finanzierung muss mindestens abdecken:
    - die jährlichen Wohnungslosentreffen/ Sommercamps
    - die Koordinierungstreffen im Frühjahr und Herbst
    - ggf. die Arbeitsgruppentreffen
    - die Arbeit der Geschäftsstelle selbst
    - alle weiteren Sach- und Honorarkosten
  7. Zur Beantragung von Fördermitteln bedarf es einer gemeinnützigen (Förder-)körperschaft (zur Zeit geschieht dies über die Stiftung Bethel)

5. Berichts- und Informationsstrukturen

Zu klären: Wer berichtet an wen und wie wird es verteilt und veröffentlicht?
Soll in der Gruppe erarbeitet werden